Fernwärme für Böblingen und Sindelfingen

Energiesparverordnung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Bis zum Jahr 2020 sollen nach den nationalen Klimaschutzzielen der Bundesregierung die Emission von Treibhausgasen (vor allem CO2) um 40 % reduziert werden. Im Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung insgesamt 14 % betragen.

Verschiedene Gesetze schreiben den Einsatz von erneuerbaren Energien im Bereich der Wärmeerzeugung vor. So müssen Gebäudeeigentümer bei Neubauten und auch bei Sanierungen im Gebäudebestand, einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien einsetzen.

Diese Nutzungspflicht gilt mit dem Einsatz von Fernwärme der FTG als erfüllt. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung wird als hocheffizient eingestuft und erfüllt die Anforderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) und die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG).

Nur ein Vollkostenvergleich eignet sich für den Vergleich mit anderen Heizungssystemen. Allein Brennstoffkosten (Arbeits- und Grundpreis) zu vergleichen ist unzureichend - maßgeblich für einen realen Vergleich sind auch die Investitions-, Wartungs- und Reparaturkosten des gesamten Heizungssystems.